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Entlassung

Ihre Entlassung aus der Klinik – weiterhin alles Gute für Sie!

Sie werden aus unserem Krankenhaus entlassen – und wie geht es nun weiter? Der Arzt informiert Sie rechtzeitig über Ihren geplanten Entlassungstermin. Bitte organisieren Sie Ihre Entlassung an dem genannten Tag bis 11:00 Uhr. Wir bitten Sie, bis dahin Ihr Zimmer zu räumen, damit wir das Bett für einen neuen Patienten vorbereiten können. Gerne können Sie sich in unserer Entlass-Lounge aufhalten und dort ein Essen einnehmen, bis Sie abgeholt werden.
Erforderliche Unterlagen für Ihre Weiterbehandlung werden dem zuständigen Arzt übersandt. Bitte entrichten Sie vor dem Verlassen unseres Hauses Ihre gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in den Büros der Patientenaufnahme. Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiter der Station.

In unserer Entlass-Lounge können Sie bequem warten, bis Sie abgeholt werden.

Wie erfolgt eine Entlassung mit der Überleitungspflege der Caritas?

Die Überleitungspflege der Caritas am St. Marien-Hospital bietet Ihnen als Pflegekunden und Ihren Angehörigen Unterstützung an und stellt Ihnen schon im Krankenhaus einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite, um Ihnen bei der Entlassung in die häusliche Umgebung zu helfen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Marion Bönsch gerne zur Verfügung:

Die Überleitungspflege der Caritas finden Sie direkt bei uns im Haus.

Wie werde ich nach dem Klinikaufenthalt unterstützt?

Wenn unsere Patienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussversorgung benötigen, ist es unser Ziel, diese frühzeitig für sie in die Wege zu leiten. So werden Sie von uns über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Selbstverständlich stimmen wir hierbei die geplanten Versorgungsleistungen mit Ihnen persönlich ab. Wenn Sie es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Wir helfen Ihnen und Ihren Angehörigen beim Übergang in die Anschlussversorgung.

Welche Leistungen übernimmt das Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist danach noch eine weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Folgende Maßnahmen können zum Beispiel in Frage kommen:

  • Medizinische oder pflegerische Versorgung, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt
  • Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse

Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellen wir fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussbehandlung erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Wir unterstützen Sie frühzeitig, wenn Sie Anschlussbehandlungen benötigen.

Warum bedarf es einer schriftlichen Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss. Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt zu Ärzten, Heilmittelerbringern (Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Hilfsmittellieferanten und/oder zur Kranken-/Pflegekasse des Patienten aufnehmen muss. Wenn die Patientendaten zu diesem Zweck an Externe übermittelt werden müssen, setzt dies die schriftliche Einwilligung des Patienten voraus. Mit dem Schreiben kann dieser dem Entlassmanagement im Krankenhaus und der Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der jeweils damit verbundenen Datenübermittlung zustimmen.

Ihr Einverständnis ermöglicht uns, Kontakt zu Behandlungspartnern aufzunehmen.

Können Aufgaben des Entlassmanagements nach außen übertragen werden?

Ja, Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene oder ermächtigte Ärzte beziehungsweise Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese spezielle Form des Entlassmanagements für eine konkrete Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Wir informieren Sie über weitere Möglichkeiten des Entlassmanagements.

Ich möchte kein Entlassmanagement in Anspruch nehmen – geht das?

Wenn Sie kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse Sie dabei nicht unterstützen soll, erteilen Sie keine Einwilligung. Bitte beachten Sie hierbei jedoch: Wird trotz des bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement vorgenommen, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Sie entscheiden, ob Sie unsere Leistung in Anspruch nehmen möchten oder nicht.

Kann ich eine bereits erteilte Einwilligung widerrufen?

Haben Sie bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt und möchten die Einwilligung nun zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen – und zwar wie folgt:

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse, erklären sie den Widerruf gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus

Wenn Sie Ihre Einwilligung trotz bestehenden Bedarfs widerrufen, können wir kein Entlassmanagement durchführen oder dieses kann nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann weitreichende Folgen für Anschlussmaßnahmen oder Leistungsansprüche haben. Sie haben konkrete Fragen zum Entlassmanagement? Unser Krankenhaus oder Ihre Kranken-/Pflegekasse geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Sie haben jederzeit ein schriftliches Widerrufsrecht – auch bei bestehendem Bedarf.

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