Allgemeines:
Störungen Ihres Kindes, die der niedergelassene Kinderarzt oder der Hausarzt nicht weiter abklären kann, können jederzeit an die ermächtigten Ärzte des Krankenhauses überwiesen werden.
Besondere Schwerpunkte sind hier die:
Angeboten werden im Rahmen der allgemeinen Pädiatrie Vorsorgeunter- suchungen für Privatversicherte.